
Kippt in Berlin die bundeseinheitliche Honorarordnung für Vertragsärzte? (Foto: (c)Grabscheit, www.pixelio.de)
Nach den massiven Auseinandersetzungen zwischen dem bayrischen Hausärzteverband und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) um die Gestaltung der Vergütungsverträge zwischen Hausärzten und Krankenkassen schien es zeitweilig fast schon, als stünde die KVB vor dem Aus. Nun hat die bayrische Ärztevertretung einen Etappensieg beim Kampf gegen die bundeseinheitliche Honorarordnung für Vertragsärzte und für die Vergütung nach regionalen Gesichtspunkten gelandet. Rückwirkend zum 01. April 2009 erhalten die niedergelassenen Ärzte in Bayern einen Zuschlag für belegärztliche Leistungen und ambulant durchgeführte Operationen. Dies teilt die KVB in einer Pressemitteilung auf ihrer Website mit.
"Ohne die nun vereinbarte Möglichkeit von Zuschlägen wäre die hohe Zahl ambulant durchgeführter Operationen und belegärztlicher Leistungen in Bayern nicht mehr zu halten gewesen. Diese hätten künftig primär stationär – verbunden mit deutlich höheren Kosten – erbracht werden müssen", ist in der Mitteilung zu lesen. Dabei ist gerade die ambulante Versorgung eine enorme Erleichterung für Patienten, für die ein mehrtägiger Krankenhausaufenthalt nicht in Frage kommt. Laut einer Studie der Techniker Krankenkasse (TK) in Nordrhein-Westfalen fühlten sich 99 Prozent der befragten ambulant operierten Patienten gut versorgt.
Noch ist die vor dem Münchner Landesschiedsamt erfolgte Verständigung zwischen Bayern-KV und Kassen allerdings nicht durch. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat in Berlin gegen die Möglichkeit regionaler Vergütungszuschläge geklagt. Das Urteil steht derzeit noch aus. Sollte die Klage abgewiesen werden, dürfte von dem bajuwarischen Vorstoß bundesweite Signalwirkung ausgehen.
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